Es sind ausschließlich Arien / Soloszenen von Opern, Oratorien und weltlichen Kantaten erlaubt. Die ausgewählten Arien / Soloszenen müssen von Komponist*innen stammen, die zwischen 1600 und 1750 tätig waren. Arien von Komponist*innen, die größtenteils in diesem Zeitraum aktiv waren, sind ebenfalls zulässig, auch wenn sie außerhalb des genannten Zeitrahmens entstanden sind. Einige Beispiele möglicher Komponist*innen finden Sie im Regelwerk (Artikel 14).
Bitte beachten Sie, dass in der Aufnahme für die Vorrunde – wie auch in den Live-Runden – bei Arien, denen ein Solorezitativ vorangestellt ist, dieses zwingend mit aufgeführt werden muss.
Eine Änderung der Aufnahme für die Vorauswahl ist bis Anmeldeschluss (31.05.2025) auf der Anmeldeplattform möglich.
Nein, sie kann in jeder Instrumentierung und Stimmung gesungen werden.
In der ersten Runde wird eine Arie gesungen. Es soll eine Arie gewählt werden, die die Chance bietet die Kompetenzen der eigenen Stimme hervorzuheben. In der zweiten Runde werden zwei Arien gesungen. Diese Arien sollen genutzt werden um die Bandbreite und Diversität der eigenen Stimme zu zeigen.
Ja, es dürfen auch Arien aus Oratorien gesungen werden.
Nein, Arien aus Madrigalen sind nicht erlaubt.
Die Arien sind so auszuwählen, dass sie eine Vortragszeit von fünf Minuten in der 1. und zehn Minuten in der 2. Runde nicht überschritten wird.
Ja, eine Finalarie darf auch in der ersten oder zweiten Runde gesungen werden, sie darf aber im Finale nicht noch einmal gesungen werden.
In den Live-Runden (1. Runde, 2. Runde und Finale) darf jede Arie nur einmal vorgetragen werden. Lediglich in der Vorrunde (eingereichte Audio- oder Videoaufnahme) darf auch eine Arie aus der eingereichten Auswahl für die folgenden Runden präsentiert werden.
Im Anmeldeformular muss angegeben werden, ob eine Arie in der 1. oder 2. Runde präsentiert wird. Eine Ausnahme bildet die Arie aus dem 17. Jahrhundert, welche verpflichtend in der 2. Runde gesungen werden muss. Änderungen sind bis 31.07.2025 möglich. Ändern Sie die Reihenfolge bis Anmeldeschluss (31.05.2025) bitte direkt auf der Anmeldeplattform und anschließend per Mail (cesti@altemusik.at). Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Finalarien wird durch den musikalischen Leiter des Orchesters und den Jury-Vorsitzenden festgelegt.
Nein, im Finale muss je eine Arie von Händel sowie eine Arie eines weiteren Komponisten aus den Pflichtarien ausgewählt werden.
Ja, es darf auch eine Arie aus einem anderen Stimmfach gesungen werden.
Die Werke müssen in ihrer Originalsprache, auswendig und in ihrer Originaltonart gesungen werden.
Die Noten der Pflichtarien können nach erfolgter Anmeldung auf der Anmeldeplattform heruntergeladen werden.
Mit dieser Anleitung können die Noten auf muvac gefunden werden:
- Logge dich mit deinem Profil auf muvac ein
- Klicke auf die drei Linien in der oberen rechten Ecke
- Wähle Bewerbungen aus
- Wähle den Cesti Wettbewerb aus
- Wähle Details aus
- Scrolle ganz nach unten zu Dokumente
Dort sind die Noten aller Pflichtarien als Download verfügbar.
Ja, Änderungen der Arien sowie deren Reihenfolge in der zweiten Runde sind bis 31.07.2025 möglich. Ändern Sie diese bis Anmeldeschluss (31.05.2025) bitte direkt auf der Anmeldeplattform und anschließend per Mail (cesti@altemusik.at). Änderungen nach dem 31.07.2025 können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zu den Live-Runden zugelassenen Teilnehmer*innen erhalten bis zum 21.06.2025 eine schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail.
Das Wettbewerbsbüro ist an Wettbewerbstagen von 08.30 – 19.00 Uhr geöffnet und kann über die E-Mail Adresse cesti@altemusik.at bzw. über die Telefonnummer +43 512 57103215 erreicht werden.
- 26.08. Registrierung (10.00 – 15.00 Uhr) und Begrüßung mit Auslosung der Auftrittsreihenfolge (16.00 Uhr)
- 27.08. – 27.08. 1. Runde: am Abend des 28.08. werden die Teilnehmer*innen der 2. Runde und ihre Auftrittsreihenfolge verkünde
- 29.08. 2. Runde: Verkündung der Finalist*innen am Abend
- 30.08. Vorbereitungstag für das Finale
- 31.08. Generalprobe und Finale
Der Auftritt beginnt mit dem Betreten der Bühne. Teilnehmende sollen sich vor dem Singen der ausgewählten Arie mit Namen und Titel der Arie vorstellen. Auch dies wird als Teil der Präsentation angesehen.
Nein, es müssen ausschließliche Solorezitative, welche den Arien vorangestellt sind gesungen werden.
Ja, das Vorspiel der Arien darf gekürzt werden, jedoch nicht die Arie selbst.
Nein, die Arien der 2. Runde müssen von den Teilnehmenden direkt nacheinander gesungen werden.
Die Arien der 1. und 2. Runde werden mit Cembalobegleitung aufgeführt. Die Innsbrucker Festwochen stellen den Teilnehmer*innen eine*n Korrepetitor*in für die 1. und 2. Runde zur Verfügung. Teilnehmende können auch von einem*r eigenen Korrepetitor*in begleitet werden.
Die Finalarien werden mit Orchesterbegleitung aufgeführt. Der Tag vor dem Finale dient als Probentag für Orchester und Finalist*innen.
Teilnehmende haben 10 Minuten Probenzeit mit einem Korrepetitor vor der 1. und 20 Minuten Probenzeit vor der 2. Runde. Der Korrepetitor, welcher sie in der Probe begleitet, wird auch jener sein, mit welchem sie auftreten. Teilnehmende können in der 2. Runde einem anderen Korrepetitor zugeteilt werden als in der 1. Runde.
Ja, Teilnehmende müssen die Noten für die Korrepetition mitbringen und bei ihrer Registrierung am 26.08.2025 im Haus der Musik abgeben.
Die Live-Runden sind öffentlich. Der Eintritt für die 1. und 2. Runde ist frei, Tickets für das Finale sind auf unserer Website erhältlich.
Teilnehmende sind in ihrer Kleiderwahl frei. Die Wahl der Bühnenkleidung soll die eigene Persönlichkeit bestmöglich und nach Möglichkeit auch die Rolle widerspiegeln.
Im Haus der Musik stehen Übungsräume mit Klavieren zur Verfügungen, welche Teilnehmende ab ihrer Registrierung am 26.08.2025 nutzen können.
Die Übungsräume sind an Wettbewerbstagen von 08.30 – 19.00 Uhr geöffnet.
Leider ist es nicht möglich im Wettbewerbssaal zu proben. Im Haus der Musik stehen im 4. Stock Übungsräume zur Verfügung.
Auskünfte über Hotels in Innsbruck erhalten Sie auf der Internetseite von Innsbruck Tourismus (Hotels, Zimmer & Unterkünfte in der Region Innsbruck) sowie auf diversen Buchungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb, …).
Gepäckstücke können tagsüber im Wettbewerbsbüro hinterlegt werden. Die Festwochen übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände.
Im Haus der Musik steht kostenfreies WiFi zur Verfügung.