Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
GELTUNGSBEREICH
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte, ihres Geschenkgutscheins oder Ihres Abonnements sowie dem (auch unentgeltlichen) Besuch einer Veranstaltung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (im Folgenden kurz „Festwochen“) stimmen Sie ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) zu. Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden einerseits und den Festwochen andererseits und sind Bestandteil aller Verträge derselben. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB gelten. Die AGB und unsere Preise können Sie auch an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck (HDM), im Festwochenbüro sowie im Internet nachlesen. Die Festwochen können diese AGB ändern oder durch neue ersetzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB auf der Homepage.
EINLASS
Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt jeweils am Vorstellungstag zum Eintritt zur Vorstellung. Besucher sind verpflichtet, ihre Eintrittskarte für die Dauer der Vorstellung mitzuführen und diese auf Verlangen dem Einlasspersonal vorzuzeigen.
Der Einlass beginnt je nach Veranstaltungsort in der Regel ab 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist diesbezüglich Folge zu leisten. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus der Spielstätte und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann.
GARDEROBE
Die Garderobe ist bei den Veranstaltungen der Meister- und Kammerkonzerte sowie der Festwochen kostenlos, sofern eine Garderobe in der jeweiligen Veranstaltungsstätte zur Verfügung steht. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. In Hinblick auf Besonderheiten einzelner, historischer Veranstaltungsstätten kann ein Garderobendienst nicht bei sämtlichen Veranstaltungen gewährleistet werden.
Mit der Ausgabe einer Garderobenmarke haften die Festwochen für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 550 €. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
KARTENVERKAUF
Online - Verkauf
Unter www.altemusik.at, www.meisterkammerkonzerte.at und www.haus-der-musik-innsbruck.at können Karten direkt im Saalplan gebucht werden. Im Online-Verkauf können print@home-Karten bequem zu Hause ausgedruckt werden, jedoch keine Abonnements eingelöst werden. Eine Rücknahme von print@home-Karten sowie die nachträgliche Ermäßigung von bereits bezahlten Karten sind nicht möglich. Wir bieten kostenlos die postalische Zusendung bestellter Karten an. Zudem ist die Abholung bereits bezahlter Karten an der Abend- und Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck und der jeweiligen Veranstaltungsstätte möglich. Für über die „Ticket Gretchen Innsbruck-Mobile Ticketing App“ gekaufte Karten gelten die AGB der Ticket Gretchen GmbH (https://ticketgretchen.com/partner-agb/).
Kartenbestellungen sind ab Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Die Bearbeitung von schriftlichen Bestellungen per Fax, E-Mail oder Brief erfolgt nach Beginn des Vorverkaufs.
Eine Eintrittskarte bietet zudem folgende Leistungen: einen kostenlosen Shuttle aus der Innenstadt zu den Konzerten auf Schloss Ambras, alternativ gratis Parken in der Tiefgarage Tivoli und Weiterfahrt mit dem kostenlosen Shuttle zum Schloss Ambras, sowie Ermäßigungen auf Eintrittskarten bei unseren Partnern Hofburg Innsbruck, Schloss Ambras Innsbruck und Tiroler Landesmuseen.
Widerrufsrecht für Gutscheine
Beim Kauf von Gutscheinen telefonisch, per E-Mail oder im Internet, hat der Käufer, sofern er Verbraucher ist, das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer die Festwochen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag über den Gutschein zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Übt er dieses bestehende Widerrufsrecht wirksam aus, werden alle Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrages eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt in der ursprünglichen Zahlungsart; es wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht, wenn er Gutscheine innerhalb der Widerrufsfrist einlöst und Eintrittskarten für einen bestimmten Termin erhält. Die Rückzahlung kann zudem verweigert werden, bis die Festwochen bereits ausgestellte Gutscheine zurückerhalten haben bzw. überprüft wurde, dass keine Gutscheine eingelöst wurden.
Muster-Widerrufsformular
An die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
Universitätsstraße 1, 6020 Innsbruck
Fax: +43 (0)512 563142
E-Mail: festwochen@altemusik.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von folgendem Produkt:
Bestelldatum:
Rechnungsnummer:
Name des Käufers:
(E-Mail)-Adresse des Käufers:
Unterschrift des Käufers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
ABONNEMENTS
Mit Ihrer Abonnement-Bestellung für Meister- und Kammerkonzerte schließen Sie mit den Festwochen einen Vertrag für die Dauer von einer Spielzeit ab. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 18. Mai der jeweils laufenden Spielzeit das Abo schriftlich gekündigt oder geändert wird. Die Festwochen verpflichten sich, den Abonnenten rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Auch die Festwochen sind berechtigt, den Abo-Vertrag ohne Angabe von Gründen zu diesem Termin zu kündigen.
FREUNDESKREIS
Eine Mitgliedschaft beim Freundeskreis der Festwochen erfolgt über Anmeldung und Bezahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags kann mittels Banküberweisung, Zahlschein, Kreditkarte oder in bar erfolgen. Das Mitgliedsjahr erstreckt sich von 01.09 bis 31.08. eines jeden Jahres. Nach Ablauf des Mitgliedsjahres endet die Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch die erneute Bezahlung des Mitgliedsbeitrages kann die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Mitgliedsjahr verlängert werden. Die Festwochen verpflichten sich, das Mitglied rechtzeitig vor Beginn der erneuten Mitgliedschaft auf die Verlängerung der Mitgliedschaft sowie auf allfällige veränderte Rahmenbedingungen hinzuweisen. Die Festwochen sind berechtigt, einer Verlängerung der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen nicht zuzustimmen.
Die Freundeskreis-Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und jederzeit widerrufbar. Die Inanspruchnahme der mit einer Mitgliedschaft verbundenen Leistungen werden nach Verfügbarkeit gewährleistet. Diese Ermäßigung kann nicht mit weiteren Ermäßigungen kombiniert werden. Mit der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied einverstanden, regelmäßig per E-Mail bzw. Post über den Freundeskreis informiert zu werden.
Als Mitglied des Freundeskreises erhalten Sie folgende Leistungen: Ermäßigung von 10% auf den Kartenpreis beliebig vieler Karten bei Buchung an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; Ermäßigung von 30% statt 25% beim Kauf eines Quintetts an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; bevorzugte Ticketbestellung im Rahmen einer exklusiven Präsentation des Festwochen-Programms; individuelle Zusammenstellung Ihrer Pakete inklusive persönlicher Beratung an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; Kartenreservierung für 14 Tage; postalische Zustellung der bezahlten Karten; Möglichkeit zur Teilnahme an diversen Aktivitäten wie Probenbesuchen, Empfängen, Künstlergesprächen, Fachvorträgen und Führungen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); Möglichkeit zur Teilnahme an Konzertreisen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); kostenlose Zusendung des Programmbuchs; kostenlose Ausgabe von Opernalmanachen und Abendprogrammen bei den Veranstaltungen.
PROGRAMMÄNDERUNGEN UND AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN
Ein veröffentlichtes Programm kann aus zwingenden betrieblichen Gründen geändert werden. Programm- und Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs (z.B. kurzfristig zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns, Änderungen von Übertitel, Krankheit von Künstler, etc.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird in Ausnahmefällen ein Veranstaltungstermin verlegt und/oder Stücke bzw. Programmpunkte ausgetauscht, kann kein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Veranstaltung. Über tatsächlich aufgerufene Veranstaltungen wird auf unserer Homepage www.altemusik.at informiert.
Bei ersatzlosem Ausfall von Vorstellungen werden bereits gekaufte Eintrittskarten auf Ersatztermine umgetauscht oder auf Wunsch bis zu sieben Tagen nach dem Vorstellungstag zurückgenommen. Zurückgenommen werden nur unversehrte und im Original vorgelegte Karten. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto oder Ausstellung eines Gutscheines bzw. auf Wunsch des Kunden eine Rückzahlung des bezahlten Betrages.
CESTI-WETTBEWERB
Der internationale Gesangswettbewerb für Barockoper Pietro Antonio Cesti (im Folgenden kurz „Wettbewerb“) wird von den Festwochen veranstaltet und richtet sich an junge SängerInnen aus aller Welt mit einer besonderen Begabung und Ausbildung für das vielfältige Barockopernfach. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldung und die Bezahlung einer Teilnahmegebühr erforderlich. Die SiegerInnen werden von einer Jury nach den im Regelwerk festgelegten Prinzipien sowie Verfahren gewählt und erhalten Engagements an renommierten Konzert- und Opernhäusern sowie Preisgelder. Die Festwochen sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von den Veranstaltungen des Wettbewerbs zu machen und diese unentgeltlich in diversen Medien zu veröffentlichen sowie für Werbezwecke zu verwenden. Es gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbsjahres.
BARRIEREFREIHEIT
Es gelten die Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Für Rollstuhlfahrer hat die Kartenbestellung ausschließlich über die Kassa im Haus der Musik Innsbruck zu erfolgen, um Anreise, Parkmöglichkeiten sowie Zugang zur Veranstaltung sicherzustellen.
FOTOGRAFIEREN BZW. VERBOT VON BILD-, FILM UND TONAUFNAHMEN
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Festwochen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung fest-gehalten sind, wird von den Festwochen eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
Für den Fall, dass die Festwochen eine Vorstellung oder Veranstaltung in Bild und/oder Ton aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, stimmt der Besucher durch die Teilnahme an der Veranstaltung der Veröffentlichung bzw. Verwertung im üblichen Rahmen dieser Aufzeichnungen ohne Vergütung insbesondere zu Werbezwecke unbeschränkt zu.
VIDEOÜBERWACHUNG UND ZUTRITTSSYSTEM
Videoüberwachungen finden im Tiroler Landestheater auf der Bühne und im HDM in den Zugangsbereichen inkl. der Flure sowie in den Sälen statt. Diese werden aufgezeichnet, für 72 Stunden gespeichert, danach automatisch gelöscht und dienen ausschließlich zum Schutz der Personen sowie der Vermeidung und Aufklärung von Straftaten. Übermittlungen von erhobenen Videodaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Videodaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die Mitschau- und Mithöranlage im HDM und im Theater ermöglicht ein Mitschauen und Mithören der Proben und Vorstellungen in den Sälen und auf der Bühne. Sie dient ausschließlich den Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen und Instandhaltungen. Diese Daten werden nicht aufgezeichnet.
Weiters nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass das HDM-Gebäude über eine elektronische Türenschließanlage bzw. Zutrittssystem verfügt. Mit allfälliger Annahme einer Schlüsselkarte stimmt der Besucher der Nutzung und in weiterer Folge der Verwendung dieser Daten in dem zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Ausmaß zu. Die Zutrittsdaten werden bis zu drei Monate gespeichert und dienen ausschließlich zur Benützung des Gebäudes. Übermittlungen von erhobenen Zutrittsdaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Zutrittsdaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden seitens des Tiroler Landestheaters eingehalten.
DATENSCHUTZ
Der Kunde hat je nach Anlassfall folgende Rechte: Auskunftsrecht über die verarbeiteten personenbezogenen Daten und den Zweck der Verarbeitung auf Antrag binnen eines Monats (ART 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung bei unrichtigen bzw. unvollständigen Daten (ART 16 DSGVO), Recht auf Löschung (ART 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (ART 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (ART 20 DSGVO), Recht auf Widerspruch bei Verarbeitungen, die auf Basis eines öffentlichen Interesses oder unseres berechtigten Interesses erfolgen (ART 21 DSGVO), Widerrufsrecht von Einwilligungen (ART 7 ABS 3 DSGVO) sowie Beschwerde an die Datenschutzbehörde (ART 77 DSGVO). Eine Einwilligung kann jederzeit und ohne Begründung per E-Mail an festwochen@altemusik.at widerrufen werden.
Kundendaten werden bis auf Widerruf neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungs- und Werbezwecken der Festwochen und der Meister- und Kammerkonzerte genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
COVID-19 Hinweis: Die beim Kauf erhobenen Kundendaten bzw. sonst iZm der COVID-19-Prävention bekanntgewordenen Daten von Besuchern (z.B. Besucherlisten) werden auch zum Zweck der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten des COVID-19-Viruses auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet. Im Falle des Auftretens eines Infektionsfalles werden die Daten an die jeweils zuständigen Behörden zu dem vorhin genannten Zweck gem. Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO iVm § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 weitergegeben und bis zu 28 Tage ab dem Veranstaltungsdatum gespeichert, sofern keine andere längere Speicherdauer besteht.
HAUSRECHT
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsstätte erleidet, haften die Festwochen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klageerhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht 6020 Innsbruck. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.
Stand: Juni 2020