Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (inklusive Meister- und Kammerkonzerte)
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
ALLGEMEINES
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte, ihres Geschenkgutscheins oder Ihres Abonnements sowie dem (auch unentgeltlichen) Besuch einer Veranstaltung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (im Folgenden kurz „Festwochen“) stimmen Sie ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) zu. Die AGB und unsere Preise können Sie auch an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck (HDM), im Festwochenbüro sowie im Internet nachlesen. Die Festwochen können diese AGB ändern oder durch neue ersetzen. Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt jeweils am Vorstellungstag zum Eintritt zur Vorstellung. BesucherInnen sind verpflichtet, ihre Eintrittskarte für die Dauer der Vorstellung mitzuführen und diese auf Verlangen dem Einlasspersonal vorzuzeigen.
EINLASS
Der Einlass beginnt je nach Veranstaltungsort in der Regel 10 bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist diesbezüglich Folge zu leisten. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus der Spielstätte und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann.
GARDEROBE
Die Garderobe ist bei den Veranstaltungen der Meister- und Kammerkonzerte sowie der Festwochen kostenlos, sofern eine Garderobe in der jeweiligen Veranstaltungsstätte zur Verfügung steht. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. In Hinblick auf Besonderheiten einzelner, historischer Veranstaltungsstätten kann ein Garderobendienst nicht bei sämtlichen Veranstaltungen gewährleistet werden.
Mit der Ausgabe einer Garderobenmarke haften die Festwochen für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 550 €. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
KARTENVERKAUF
Online - Verkauf
Unter www.altemusik.at, www.meisterkammerkonzerte.at und www.landestheater.at können Karten direkt im Saalplan gebucht werden. Im Online-Verkauf können print@home Karten bequem zu Hause ausgedruckt werden, jedoch keine Abonnements eingelöst werden. Eine Rücknahme von print@home-Karten sowie die nachträgliche Ermäßigung von bereits bezahlten Karten sind nicht möglich. Wir bieten kostenlos die postalische Zusendung bestellter Karten an. Zudem ist die Abholung bereits bezahlter Karten an der Abend- und Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck und der jeweiligen Veranstaltungsstätte möglich. Für über die „Ticket Gretchen Innsbruck – Mobile Ticketing App“ gekaufte Karten gelten die AGB der Ticket Gretchen GmbH (https://ticketgretchen.com/partner-agb/).
Schriftliche Bestellungen
Die Bearbeitung von schriftlichen Bestellungen per Fax, E-Mail oder Brief beginnt zwei Tage nach dem jeweiligen Vorverkaufsstart.
Reservierungsfristen
Reservierungen bleiben in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Reservierungsbestätigung, jedoch frühestens ab Vorverkaufsbeginn, bestehen. Ab einem Monat vor der Vorstellung verkürzt sich diese Frist auf fünf Werktage. In der letzten Woche vor einer Veranstaltung müssen reservierte und unbezahlte Karten innerhalb von einem Tag abgeholt und bezahlt werden. Kartenreservierungen für Vorstellungen am selben Tag sind nicht möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
An den Vorverkaufsstellen und an der Abend-/ Tageskassa kann bargeldlos mit Kredit- und Bankomatkarte bezahlt werden. Die Bezahlung des Online-Kartenkaufes ist mit Kreditkarte oder mittels Online-Banking (Sofortüberweisung) möglich. Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungenen der Vorverkaufsstelle bzw. der Abend-/ Tageskassa, welche Kreditkarten akzeptiert werden.
Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und allfälliger Vorverkaufsgebühr.
Ermäßigungen
Ermäßigungen für Veranstaltungen der Festwochen:
• Personen jünger als 30 Jahre erhalten 50% Ermäßigung.
• Rollstuhlfahrer erhalten 50 % Ermäßigung. Die Bestellung hat ausschließlich über das Festwochenbüro (Tel. +43 512 571032 13, tickets@altemusik.at) zu erfolgen (Beratung zu Anreise, Parkplatz und Zugang zu unseren Veranstaltungen). Für die Begleitperson entfällt die Vorverkaufsgebühr auf den Kartenpreis.
• Ö1 Clubmitglieder erhalten 10% Ermäßigung
• Inhaber einer ÖBB Vorteilscard oder eines VVT-Tickets (gültig am Tag der Veranstaltung, ausgenommen Zeitkarten) erhalten 10% Ermäßigung. Erhältlich ausschließlich an der Abendkassa.
Ermäßigungen für Meister- und Kammerkonzerte:
• Personen jünger als 30 Jahre erhalten 50% Ermäßigung.
• Für Rollstuhlfahrer hat die Voranmeldung bzw. Bestellung ausschließlich über das Festwochenbüro (Tel. +43 512 571032 13, tickets@altemusik.at) zu erfolgen (Beratung zu Anreise, Parkplatz und Zugang zu unseren Veranstaltungen).
Ermäßigungen beim Kauf von Paketen:
• Frühbucher: 20 % beim Kauf von je 1 Karte für 4 verschiedene Veranstaltungen der Festwochen (Schlosskonzerte, Opern, Konzerte). Diese Ermäßigung ist gültig bis jeweils 31.12. eines jeden Jahres.
• Quintett: 30% beim Kauf von je 1 Karte für 5 verschiedene Veranstaltungen der Festwochen (Schlosskonzerte, Opern, Konzerte)
Mehrere Ermäßigungen gleichzeitig können nicht in Anspruch genommen werden. Ermäßigungen können nicht mit Abonnements kombiniert werden. Sämtliche Ermäßigungen werden nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises gewährt. Gültige Berechtigungsnachweise für die Ermäßigungen sind sowohl an der Kassa als auch am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Verstößen wird der Differenzbetrag nachträglich erhoben. Von der Ermäßigung ausgenommen sind Sonderveranstaltungen (insbesondere Familienkonzerte, Workshops, Lesungen, u.a.).
Services
Eine Eintrittskarte bietet zudem folgende Leistungen: einen kostenlosen Shuttle aus der Innenstadt zu den Konzerten auf Schloss Ambras, alternativ gratis Parken in der Tiefgarage Tivoli und Weiterfahrt mit dem kostenlosen Shuttle zum Schloss Ambras, Einführungsgespräche zu allen Opern sowie zu den Konzerten im Spanischen Saal auf Schloss Ambras und im Riesensaal der Hofburg Innsbruck jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn sowie Ermäßigungen auf Eintrittskarten bei unseren Partnern Hofburg Innsbruck, Schloss Ambras Innsbruck und Tiroler Landesmuseen.
KARTENTAUSCH
Gekaufte Karten, unabhängig davon ob online gekaufte, an der Kassa bzw. Vorverkaufsstelle gekaufte oder als print@home ausgedruckte Karten, können ausnahmslos nicht zurückgenommen oder getauscht werden.
KARTENRÜCKGABE
Ihre Bestellung (unabhängig ob per Telefon, Internet oder persönlich in der Verkaufsstelle) ist verbindlich. Sie können von dieser Bestellung nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) zurücktreten, etwa dann, wenn Sie bei der Bestellung in die Irre geführt wurden oder die Bestellung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten Sie: Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG); Die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 10, BGBl. I Nr. 33/2014 idF BGBl. I Nr. 83/2015 regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein siebentägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen oder Abonnements ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Kassa bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
KARTENVERLUST
Bei Verlust einer Eintrittskarte können die Festwochen eine Ersatzkarte ausstellen, sofern der Käufer unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Eintrittskarte diese rechtmäßig besitzt. Die Buchung unter der jeweiligen Kundennummer (personalisierter Kartenkauf) erleichtert die Vergabe von Ersatzkarten.
GUTSCHEINE
Gutscheine können an der Kartenkassa im Haus der Musik Innsbruck und online im Webshop erworben sowie eingelöst werden. Der Erwerb bzw. die Einlösung von Gutscheinen an der Abendkassa der Festwochen ist nicht möglich. Gutscheine können nicht bar abgelöst werden und können nicht zum Kauf von anderen Gutscheinen verwendet werden. Eine Rücknahme/Storno oder ein Umtausch von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Mit dem Kauf eines Gutscheins erkennt der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die jeweils gültige Hausordnung an. Der Wiederverkauf von Gutscheinen ist verboten. Die Festwochen behalten sich das Recht vor im Falle des Zuwiderhandelns Kunden für den Kauf von Gutscheinen sowie die Einlösung der weiterverkauften Gutscheine zu sperren.
Einlösung an der Kartenkassa
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein an der Kartenkassa muss dieser im Original vorliegen. Übersteigt der Wert des Gutscheines den Kaufpreis, so erhält der Kunde einen neuen Gutschein über den nach Abzug des jeweiligen Kaufpreises verbleibenden Restbetrag.
Online Einlösung
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein im Webshop muss der 8-stellige Gutscheincode eingegeben werden. Aus systemtechnischen Gründen ist der Gutscheincode nur ein Jahr gültig, daher ist eine Einlösung von Gutscheinen im Webshop nur im ersten Jahr ab dem Kauf möglich. Für die restliche Gültigkeitsdauer des Gutscheines kann der Kunde den Gutschein an der Kartenkassa einlösen.
ABONNEMENTS
Mit Ihrer Abonnement-Bestellung für Meister- und Kammerkonzerte schließen Sie mit den Festwochen einen Vertrag für die Dauer von einer Spielzeit ab. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 18. Mai der jeweils laufenden Spielzeit das Abo schriftlich gekündigt oder geändert wird. Die Festwochen verpflichten sich, den Abonnenten rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Auch die Festwochen sind berechtigt, den Abo-Vertrag ohne Angabe von Gründen zu diesem Termin zu kündigen.
Abo-Entgelt
Es gelten die jeweils aktuellen Abo-Preise. Pro Abonnement fallen 4,- Euro Bearbeitungsgebühr an.
Abo-Ausweise
Abonnements werden bis spätestens August eines jeden Jahres auf dem Postweg an die Inhaber verschickt.
Änderungen
Kostenlose Übertragungen und Stornos von bestehenden Abonnements können bis jeweils 18.05 eines jeden Jahres per E-Mail oder Post an das Abonnementbüro der Meister&Kammerkonzerte geschickt werden.
Jugendabonnements
Meisterkonzert-Jugendabonnements sind nur in limitierte Anzahl vorhanden und sind nicht übertragbar. Diese sind an eine Altersgrenze gebunden und müssen daher jährlich erneuert werden. Sowohl beim Abschluss dieser Abos als auch bei jedem Vorstellungsbesuch ist ein entsprechender Lichtbildausweis vorzuweisen. Personen jünger als 30 Jahre erhalten ein Abonnement zum Einheitspreis von je 70,- Euro.
FREUNDESKREIS
Eine Mitgliedschaft bei dem Freundeskreis der Festwochen erfolgt über Anmeldung und Bezahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages in Höhe von 100 Euro für eine Person bzw. 150 Euro für zwei Personen. Das Mitgliedsjahr erstreckt sich von 01.09 bis 31.08. eines jeden Jahres. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags kann mittels Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.
Als Mitglied des Freundeskreises erhalten Sie folgende Leistungen: Ermäßigung von 10% auf den Kartenpreis beliebig vieler Karten (ausschließlich bei Buchung im Festwochenbüro); bevorzugte Ticketbestellung und individuelle Zusammenstellung Ihrer Pakete inklusive persönlicher Beratung im Festwochenbüro; exklusive Präsentation des Festwochen-Programms in feierlichem Rahmen; freier Eintritt zu den Generalproben der Festwochen-Opern im Tiroler Landestheater (beschränkte Teilnehmerzahl); exklusiver Empfang zu Beginn der Ambraser Schlosskonzerte; Einladung zur Eröffnung der Innsbrucker Festwochen; Einladung zu Premierenfeiern; Möglichkeit zur Teilnahme an diversen Aktivitäten wie Künstlergesprächen, Fachvorträgen und Führungen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); Möglichkeit zur Teilnahme an Konzertreisen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); kostenlose Zusendung des Programmbuchs; kostenlose Ausgabe von Opernalmanachen und Abendprogrammen bei den Veranstaltungen.
PROGRAMMÄNDERUNGEN
Ein veröffentlichtes Programm kann aus zwingenden betrieblichen Gründen geändert werden. Programm- und Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird in Ausnahmefällen ein Veranstaltungstermin verlegt und/oder Stücke bzw. Programmpunkte ausgetauscht, kann kein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Veranstaltung. Über tatsächlich aufgerufene Veranstaltungen wird auf unserer Homepage www.altemusik.at informiert.
BARRIEREFREIHEIT
Es gelten die Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Für Rollstuhlfahrer hat die Kartenbestellung ausschließlich über das Festwochenbüro zu erfolgen, um Anreise, Parkmöglichkeiten sowie Zugang zur Veranstaltung sicherzustellen.
FOTOGRAFIEREN BZW. VERBOT VON BILD-, FILM UND TONAUFNAHMEN
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Festwochen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung fest-gehalten sind, wird von den Festwochen eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
Für den Fall, dass die Festwochen eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung insbesondere zu Werbezwecke veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
VIDEOÜBERWACHUNG UND ZUTRITTSSYSTEM
Die Besucher nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass bestimmte Bereiche des HDM Gebäudes (Zugangsbereiche, Kammerspiele und Säle) videoüberwacht sind. Auf die Videoüberwachung wird bei den jeweiligen Eingängen hingewiesen. Darüber hinaus nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (im Folgenden kurz „Tiroler Landestheater“) als Betreiber des HDM sowie das HDM über Mitschau- und Mithöranlagen auf der Bühne bzw. in den Sälen und Kammerspielen verfügen.
Videoüberwachungen finden im Tiroler Landestheater auf der Bühne und im HDM in den Zugangsbereichen inkl. der Flure sowie in den Sälen statt. Sie werden aufgezeichnet und dienen ausschließlich zum Schutz der Personen sowie der Vermeidung und Aufklärung von Straftaten. Übermittlungen von erhobenen Videodaten an Dritte erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die Mitschau- und Mithöranlage im HDM und im Theater ermöglicht ein Mitschauen und Mithören der Proben und Vorstellungen in den Sälen und auf der Bühne. Sie dient ausschließlich den Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen und Instandhaltungen. Diese Daten werden nicht aufgezeichnet.
Weiters nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass das HDM-Gebäude über eine elektronische Türenschließanlage bzw. Zutrittssystem verfügt. Mit Annahme einer Schlüsselkarte stimmt der Besucher der Nutzung und in weiterer Folge der Verwendung dieser Daten im erforderlichen Ausmaß zu. Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden seitens des Tiroler Landestheaters eingehalten.
DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Bestell-, Kauf- bzw. Kundendaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang sowie für die Bereiche Abonnement und Videoüberwachung sowie Zutrittssystem zu den jeweilig genannten Zwecke verwendet und gespeichert. Der Kunde erklärt sich einverstanden, regelmäßig per E-Mail bzw. Post über Veranstaltungen, Informationen sowie Neuigkeiten der Festwochen informiert zu werden. Der Kunde hat das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten. Kundendaten werden bis auf Widerruf neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungs- und Werbezwecken genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen.
HAUSRECHT
Die jeweilige Veranstaltungsstätte bzw. die Festwochen in deren Vertretung üben das Hausrecht aus. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Die Festwochen sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen für den er keine gültige Karte besitzt, können die Festwochen den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte sind untersagt.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerbereich mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerbereich und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsstätte nicht gestattet. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
HAFTUNG
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsstätte erleidet, haften die Festwochen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.